Sächsische Orgeln 2020
Acht Orgeln werden bis Oktober gespielt und vorgestellt
Die reiche Landschaft an bedeutenden Orgeln erklingt in Sachsen an vielen Orten. Fast 1.500 Orgeln in Kirchen und Gemeindehäusern begleiten Gottesdienste musikalisch und sie ziehen zu Konzerten eine breite Zuhörerschaft an. Gerade in der Sommerzeit öffnen sich Kirchen in Konzertreihen des Orgelsommers auch für Gastmusiker und für Musikliebhaber außerhalb der heimischen Region.
Unter dem Titel „Sächsische Orgeln 2020“ werden in einer musikalischen Reihe von besonderen Gottesdiensten und Konzerten kleinere, unbekanntere, kaum je in Konzerten oder auf CDs erklingende Instrumente vorgestellt. Damit soll im kommenden Halbjahr der Blick auf den klanglichen und gestalterischen Reichtum der historisch gewachsenen Orgellandschaft gelenkt werden.
Zu dieser Orgelreise an verschiedene Orte mit ihren Kirchen lädt von Juni bis Oktober Landeskirchenmusikdirektor Markus Leidenberger (Dresden) ein. Coronabedingt konnte zum Auftakt ein Musikalischer Gottesdienst am Pfingstmontag in der Martin-Luther-Kirche in Dewitz (Taucha) nicht stattfinden. Er wurde am gleichen Ort auf den 11. Oktober 2020 verschoben, wo die Reihe für dieses Jahr endet.
Als neuer Start in die Saison steht der Termin am bevorstehenden Sonntag Trinitatis, 7. Juni, um 10:00 Uhr im vogtländischen Schnarrtanne bei Auerbach auf dem Programm. Im Gottesdienst in der Paul-Gerhardt-Kirche wird LKMD Leidenberger an der Orgel der Firma Röver aus Hausneindorf bei Quedlinburg spielen. Die Orgel ist das einzige Werk von Ernst Röver (1857-1923) in Sachsen. Die um 1885 gebaute einmanualige Orgel hat ein Gehäuse aus der seinerzeit bedeutenden Kunstanstalt Gustav Kuntzsch in Wernigerode und wurde erst 1936 nach Schnarrtanne umgesetzt.
Die Gottesdienste und Konzertformate stehen angesichts der Corona-Pandemie noch unter Maßgabe der geltenden Hygieneschutzregeln. Das heißt, die Plätze in der Kirche sind begrenzt und reglementiert. Eine Anmeldung mit Registrierung zuvor oder im Eingangsbereich ist notwendig, als auch Mund-Nase-Schutz mit Beachtung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen haushaltsfremden Personen.