Spieltisch der Opitz-Orgel von 1857 in Jonaswalde (Thüringen)
Spieltisch der Opitz-Orgel von 1857 in Jonaswalde (Thüringen)

Antragsverfahren für 2020 beginnt

Unterstützung bei der Restaurierung und Erhaltung historischer Orgeln

Das Antragsverfahren der Stiftung Orgelklang hat begonnen! Ab sofort können sich evangelische Gemeinden, die Maßnahmen zur Restaurierung und Erhaltung ihrer Orgel planen, um Fördergelder bei der von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegründeten Stiftung bewerben. Die Frist läuft bis zum 30. Juni 2019. Anders als in den Vorjahren können die Fördergelder für zwei Jahre, also für 2020 und 2021, beantragt werden.

Bislang betrug der Förderzeitraum nur ein Jahr. „Wir tragen damit den Bedürfnissen der Kirchengemeinden Rechnung“, sagt Dr. Catharina Hasenclever, die stellvertretende Geschäftsführerin der Stiftung Orgelklang. „Für viele Antragsteller war es kaum praktikabel, die von der Stiftung bewilligten Finanzmittel innerhalb von zwölf Monaten abzurufen, da die Finanzierung eines solchen Großprojekts sehr komplex, und oft erst nach Monaten abgeschlossen ist. Eine zusätzliche Hürde ist es, zeitnah Gewerke zu finden, die die notwendigen Arbeiten ausführen können.“

Im vergangenen Jahr hat die Stiftung sechzehn Projekte im ganzen Bundesgebiet unterstützt und dafür 72.000 Euro zur Verfügung gestellt.

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